Versorgungsreformgesetz

  1. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für ein Versorgungsreformgesetz 1998 sieht unter anderem vor, die monatliche Polizeizulage von derzeit 245,45 Mark auf diesem Niveau einzufrieren und beim Ruhegehalt nicht mehr wie bisher zu berücksichtigen. ( Quelle: Welt 1997)