Versorgungsvorsprung

  1. Der in der Knappschaftsversicherung erzielte und weitgehend auch vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungsvorsprung während der Bergbauzeit wird im Rahmen der Betriebsrente berücksichtigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Kl. erhält durch diese um 10 % erhöhte Gesamtversorgungsgrenze einen Versorgungsvorsprung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)