Der in der Knappschaftsversicherung erzielte und weitgehend auch vom Arbeitgeber finanzierte Versorgungsvorsprung während der Bergbauzeit wird im Rahmen der Betriebsrente berücksichtigt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Kl. erhält durch diese um 10 % erhöhte Gesamtversorgungsgrenze einen Versorgungsvorsprung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)