An die Stelle der bisherigen drei betrieblichen Versorgungswerke werde von Januar 2005 an eine einheitliche beitragsbezogene Regelung treten, teilte die Commerzbank mit.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 14.02.2004)
Mit der Tradition der Versorgungswerke als besonderer Ausprägung der klassisch pflichtverkammerten Berufe würde somit zu Lasten der BfA gebrochen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)