Bei Verstößen werde ein Aufenthaltsverbot für Bremen vom 2. bis 5. August gegen alle verhängt, die dort keinen festen Wohnsitz hätten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Bei den beiden Toten handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 31-Jährigen aus Frankfurt sowie einen 22-Jährigen ohne festen Wohnsitz, der der Polizei wegen kleinerer Delikte wie Diebstählen oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt war.
( Quelle: ZDF Heute vom 29.01.2004)
Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 25 000 Euro.
( Quelle: RTL vom 21.10.2005)
Der neue EU-Währungskommissar Joaquin Almunia machte in Brüssel unmissverständlich klar, dass er die harte Linie der Behörde bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt konsequent verfolgen wird.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 29.04.2004)
Aber auch die Fleischwirtschaft müsse ein Interesse daran haben, dass "schwarze Schafe" kein Betätigungsfeld mehr hätten, sagte der Minister, der "null Toleranz" bei Verstößen versprach.
( Quelle: Sat1 vom 08.12.2005)
Schröder unterstützte in diesem Zusammenhang Eichels Forderungen nach einem nationalen Stabilitätspakt, der bei Verstößen Strafen vorsieht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2002)
Diese erste Genehmigung, auf der alle anderen Teilerrichtungsgenehmigungen aufbauten, ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 wegen Verstößen gegen das Atomgesetz aufgehoben worden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Bei Verstößen gegen das Parteiengesetz sollen die Verantwortlichen strafrechtlich belangt werden können.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Bei Verstößen gegen das Zitiergebot ist die Justizrechtsprechung zufolge eigener Auslegung rigoroser als die Verwaltungsrechtsprechung kraft Gesetzes bei Verstößen gegen Formvorschriften über Verwaltungsakte (124).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei Verstößen gegen das Zitiergebot ist die Justizrechtsprechung zufolge eigener Auslegung rigoroser als die Verwaltungsrechtsprechung kraft Gesetzes bei Verstößen gegen Formvorschriften über Verwaltungsakte (124).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)