Um welche Stücke es sich handelt, bleibt geheim, um die Versteigerungserlöse nicht in die Höhe zu treiben und den Ankauf für das Land damit unmöglich zu machen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Versteigerungserlöse blieben nach Angaben Pohls nicht dauerhaft auf den Konten der Gestapo, sondern wurden nach der im Reichsanzeiger veröffentlichten Vermögensbeschlagnahme an die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwiesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)