Verstorbenen

  1. Auf der Grundlage ethnographischer und musikwissenschaftlicher Forschungen ebenso wie eines eingehenden Variantenstudiums glaubt man, die Ballade nicht mehr als bocet (Totenklage), sondern als einen Lobgesang zu Ehren des Verstorbenen auffassen zu müssen. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  2. Zum Sterben schieben wir unsere Mitmenschen in Krankenhäuser ab, tritt der Tod überraschenderweise zu Hause ein, lassen wir den Verstorbenen so schnell wie möglich vom Bestattungsunternehmer entfernen, statt uns angemessen von ihm zu verabschieden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.05.2003)
  3. Nichteheliche volljährige Kinder von Verstorbenen können trotz zerrütteter Familienverhältnisse zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.02.2005)
  4. Aufgrund der Anzeigen von Kreditinstituten gem. § 33 I ErbStG 1974 teilte die zentrale Erbschaftsteuerstelle dem Finanzamt mit, das Kapitalvermögen der Verstorbenen habe zum Todestag insgesamt 175030 DM betragen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Seitdem bestreiten Mutter und Tochter nun, daß es sich bei den Gewebeproben tatsächlich um Reste des Verstorbenen gehandelt hat. ( Quelle: Welt 1998)
  6. Als die Polizei am 22. Februar das, was von ihm übriggeblieben war, untersuchte, fand sie einen Ausweis, der auf den Namen eines vor 15 Jahren Verstorbenen ausgestellt war. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  7. In seine Heimatstadt zurückgekehrt, sucht er die Frau des Verstorbenen auf, um ihr dessen Habseligkeiten zu übergeben. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  8. Nachlasspfleger Bernd Clasen aus Alvesen bekam von zwei Freundinnen einer Verstorbenen aus Lüneburg eine schier unglaubliche Antwort auf diese Frage. ( Quelle: Abendblatt vom 07.01.2004)
  9. Das Einsargen, den Transport, das Waschen der Verstorbenen, auf Wunsch in der Wohnung, zusammen mit den Angehörigen, alles übernehmen die Frauen selbst. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2001)
  10. Die Gattin des Verstorbenen macht ihr dies vor Gericht streitig. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)