Verteidigungszwecke

  1. Da die Enteignungen für Verteidigungszwecke gegen diesen Status verstießen, waren sie nichtig. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Durch den Erdabtrag entstand gleichzeitig ein Graben für Verteidigungszwecke. ( Quelle: Donaukurier vom 06.10.2005)