Verteidigungszwecke
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Da die Enteignungen für Verteidigungszwecke gegen diesen Status verstießen, waren sie nichtig.
( Quelle: Welt 1996)
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Durch den Erdabtrag entstand gleichzeitig ein Graben für Verteidigungszwecke.
( Quelle: Donaukurier vom 06.10.2005)
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