Verteilung des Risikos

  1. Nur um die Verteilung des Risikos bei einer Schuldnerinsolvenz geht es. Ist der Schuldner nämlich zahlungsfähig, so fehlt es schon an einem Schaden des Gläubigers; er kann seinen Anspruch durchsetzen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)