Vertrage

  1. Dadurch, daß die Unterschrift unmittelbar unter einen inhaltlich voll niedergelegten Leasingvertrag geleistet wurde, wird hinreichend deutlich, daß für Erfüllungspflichten aus diesem Vertrage gebürgt werden sollte (§ 767 BGB). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. ( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
  3. Doch immer wieder käme es vor, daß Gemeinden selbständig Vertrage abschlössen, ohne die Leitung zu fragen, bedauert Matthias Hoffmann-Tauschwitz vom kirchlichen Bauamt Berlin-Brandenburg. ( Quelle: Welt 1999)