Vertragsabschlüssen

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  1. Ein Hinweis auf das bei Vertragsabschlüssen in Privatwohnungen übliche Widerrufsrecht soll nicht erfolgt sein. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.04.2002)
  2. Zunehmen wird nach seiner Einschätzung die Bedeutung von so genannten Incentives bei neuen Vertragsabschlüssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.03.2004)
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