Ein Hinweis auf das bei Vertragsabschlüssen in Privatwohnungen übliche Widerrufsrecht soll nicht erfolgt sein.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.04.2002)
Zunehmen wird nach seiner Einschätzung die Bedeutung von so genannten Incentives bei neuen Vertragsabschlüssen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.03.2004)