Umfaßt werden hierdurch Vertragsanbahnung, Vertragsaushandlungen und Vertragsabschluß.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die relativ größten Erfolge (57 Prozent) erzielten Versicherungsnehmer mit Beschwerden zu Vertragsanbahnung und -abschluß.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Bei der Vertragsanbahnung hatte der Kläger angegeben, er verfüge über die notwendigen Kenntnisse für höchst riskante Anlageentscheidungen sowie zwölf Jahre Erfahrung als Anleger.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.12.2003)