Für Gemeindevertreter und Bürgermeister ist eine unwürdige Vertragsfassung undenkbar.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.04.2005)
Für diesen Fall war in der ursprünglichen Vertragsfassung ein Vetorecht vorgesehen, das auf Drängen der EU-Kommission abgemildert wurde.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)