Vertragsgefüge

  1. Der Neckar-Elektrizitätsverband könne aus seinem Selbstverständnis heraus die Gründung einer Energieversorgungsgesellschaft zwischen den Neckarwerken und Fellbach nicht billigen, das reiße Löcher ins bisherige Vertragsgefüge. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)