Vertragsgestaltungen

  1. Sofern die an Bord zugelassenen Heimatrechtsordnungen ausländischer Seeleute auch ausbeuterische Vertragsgestaltungen zulassen, müsse sich das der deutsche Gesetzgeber nicht zurechnen lassen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Ein gesetzl. Konzernarbeitsverhältnis im Rahmen des § 1 KSchG 1969 hat das BAG in der Zwischenzeit mit Recht abgelehnt, wenn keine besonderen Vertragsgestaltungen vorliegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Nach Auskunft von Wirtschaftsprüfern sind derartige Vertragsgestaltungen nur beim Erwerb von Spezialimmobilien wie Hotels und Krankenhäusern üblich. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.12.2004)