Lediglich "ein paar Hände voll" Protestler hätten bis dato den Hochwasserschutz zum 1. Januar storniert, die Gesamtzahl der Vertragskündigungen lasse sich aber erst nach Ablauf der Fristen Anfang Oktober ermitteln.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Einseitige Vertragskündigungen sind außerhalb der geschützen Zeit nur zum Saisonende möglich.
( Quelle: DIE WELT 2001)