Vertragskündigungen

  1. Lediglich "ein paar Hände voll" Protestler hätten bis dato den Hochwasserschutz zum 1. Januar storniert, die Gesamtzahl der Vertragskündigungen lasse sich aber erst nach Ablauf der Fristen Anfang Oktober ermitteln. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Einseitige Vertragskündigungen sind außerhalb der geschützen Zeit nur zum Saisonende möglich. ( Quelle: DIE WELT 2001)