Vertragsmusters

  1. "Bevor Aufträge an Planungsbüros vergeben werden, sollten die Vertragsinhalte auf der Basis des Kommunalen Vertragsmusters ausgehandelt sein", schreibt das Rechnungsprüfungsamt der Bauverwaltung ins Stammbuch. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)