Diese fehlende volle Integration bleibt ein Hindernis für die volle Implementierung des Paktes durch die Vertragspartei.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Jeder Vertragspartei soll das Recht eingeräumt werden, Konflikte vor das Schiedsgremium zu bringen.
( Quelle: TAZ 1990)
Wie immer bei Vertragsschlüssen ist es zunächst Sache jeder Vertragspartei, sich rechtzeitig über die Auswirkungen des beabsichtigten Rechtsgeschäfts zu informieren.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Eigenschaft als Vertragspartei des Statuts in einem Urteil vom 11. Juli 1996 stillschweigend bestätigt.
( Quelle: Welt 1999)