Vertragspartner

  1. Nach mehrjährigem Suchen und Sondieren entschieden sich Landkreis und Gemeinde für diese Vertragspartner, die mit der Absicht angetreten waren, das Anwesen weiterhin öffentlich zu nutzen und mindestens zehn Dauerarbeitsplätze zu schaffen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 02.04.2003)
  2. Schorre sagte, mit ihrem Wunsch nach gesetzlichen Honorarbudgets auf niedrigem Niveau und Einzelverträgen mit Ärzten hätten sich die Kassen 'zu einem Rundumschlag gegen ihre eigenen Versicherten und ihre Vertragspartner hinreißen lassen'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Alle Vertragspartner haften für die Pflichten und können nur gemeinsam kündigen oder vom Vermieter gekündigt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
  4. Das heißt, alle Untaten der US-Armee im süddeutschen Raum sind zwar seit Jahrzehnten bekannt, aber für die damaligen Vertragspartner war im Gegensatz zur Meinung des Special Agent Scott von Hagen eben doch Mord nicht gleich Mord. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Vertragspartner seien eine Schweizer Firma, ein Finanzdienstleister, ein Handelsunternehmen und ein Mitarbeiter der Commerzbank gewesen, schrieb das Blatt. ( Quelle: Aachener Zeitung vom 09.07.2005)
  6. Die Vertragspartner hätten ihre Mitwirkung an der bereits laufenden Roadshow abgesagt, um Neuverhandlungen durchzusetzen, teilte Pixelpark am Donnerstag mit. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Die Taxi-Funker sind nun Vertragspartner in einer neuen Trägerstruktur für den Telebus. ( Quelle: Die Welt vom 24.03.2005)
  8. Vertragspartner von T + R ist die Shop Trading International GmbH & Co. KG (STI), Essen, an der Spar und Sügro jeweils 50 Prozent halten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Die in solchen Fällen üblichen Möglichkeiten einer Mietminderung könnten entfallen, zumindest schwerer werden, da nicht der Vermieter, sondern der Wärmelieferant Vertragspartner ist. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. Vertragspartner, die nicht über A-Waffen verfügen, dürfen sie weder herstellen noch sonst wie - mittelbar oder unmittelbar - erwerben (Artikel 1 und 2). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.05.2005)