Der Thematik des englischen Rechts weiter verhaftend beschäftigt sich Furmston mit den beim Erwerb von Software einhergehenden Risiken und geht anschließend auf relevante rechtliche Regeln und insbesondere die Vertragspraxis ein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Aber hat sich an der bish. durch "fortgesetzte Vertragspraxis" erzeugten arbeitsvertragsgleichen Regelung etwas geändert, wie es in II.3 der Gründe für möglich gehalten wird?
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)