Die Rubrik des Vertragsrechts und AGB-Rechts beginnt mit einer Entscheidung des BGH (Nr. 60) zur Anwendung ausländischer Vertragsauslegungsnormen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Insgesamt handelt es sich um eine begrüßenswerte Arbeit, die zwei wichtige Realtypen des internationalen Vertragsrechts darstellt, die bisher im deutschsprachigen Schrifttum nur wenig Aufmerksamkeit gefunden haben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zulässig ist jedoch, dass sich die EU ohne innerstaatliche Zustimmung aus dem Bestand des existierenden Vertragsrechts und gemeinsamen Verfassungsprinzipien eine Konstitution schneidert.
( Quelle: Welt 1999)