Vertragsrechts

  1. Die Rubrik des Vertragsrechts und AGB-Rechts beginnt mit einer Entscheidung des BGH (Nr. 60) zur Anwendung ausländischer Vertragsauslegungsnormen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Insgesamt handelt es sich um eine begrüßenswerte Arbeit, die zwei wichtige Realtypen des internationalen Vertragsrechts darstellt, die bisher im deutschsprachigen Schrifttum nur wenig Aufmerksamkeit gefunden haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Zulässig ist jedoch, dass sich die EU ohne innerstaatliche Zustimmung aus dem Bestand des existierenden Vertragsrechts und gemeinsamen Verfassungsprinzipien eine Konstitution schneidert. ( Quelle: Welt 1999)