In der Konvention heißt es: "Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, daß Aussagen, die nachweislich unter Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden."
( Quelle: Junge Welt 2000)
Ansonsten kann ein Fall nur dann vor das Tribunal gebracht werden, wenn der UN-Sicherheitsrat oder ein Vertragsstaat einen Antrag stellt.
( Quelle: Die Welt Online vom 20.08.2003)
Kommt ein Vertragsstaat seinen Verpflichtungen der Welterbestätte gegenüber nicht nach, so riskiert er zunächst, daß diese auf der sogenannten Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten eingetragen wird.
( Quelle: Die Welt vom 19.11.2005)