Weiterhin könnte der Betroffene bei schwer wiegenden Vertragsverstößen des Arbeitgebers seine Leistung verweigern.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.07.2001)
Und: Welche Strafe ist bei unstrittigen Vertragsverstößen angemessen?
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.05.2003)