Hierbei müssen auch Vertragsvorschriften geändert werden.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)
Zwar hatte der EuGH in der bereits zitierten "Lotterieentscheidung" (9) auch eine nichtdiskriminierende Beschränkung, nämlich das grundsätzliche Verbot einer Veranstaltung von und Werbung für Lotterien, an den Vertragsvorschriften geprüft.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)