Vertragszielen

  1. Bei einer Güter- und Interessenabwägung kommt dem Umweltschutz aber ein hoher Rang zu, der vor allem wirtschaftliche Gründe zurücktreten läßt, die in einer Reihe von Vertragszielen der Gemeinschaft ihren Ausdruck finden (58). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)