Danach schuldet der vollmachtlose Vertreter nicht die Erfüllung des Vertrages, sondern nur Ersatz des Vertrauensschadens, wenn er selbst den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt hat.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
E, über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen entgegen der dienstvertraglichen Regelung behauptet, könnte das rechtlich erheblich sein; denn hinsichtlich einer Vertretungsmacht des Mr.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)