Vertriebsgebietes

  1. Die Auflage an den Exklusivhändler, BASF Lacke + Farben alle Aufträge von Kunden außerhalb seines Vertriebsgebietes zu melden und das Verbot von Lieferungen an Parallelimporteure, verstoße nach den EU-Regeln gegen den freien Wettbewerb. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)