Die Auflage an den Exklusivhändler, BASF Lacke + Farben alle Aufträge von Kunden außerhalb seines Vertriebsgebietes zu melden und das Verbot von Lieferungen an Parallelimporteure, verstoße nach den EU-Regeln gegen den freien Wettbewerb.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)