Vertritt allein das gesamtdeutsche Motiv - nur hat das leider schon 1993 niemanden interessiert, als Berlin damit in die Bütt des Weltsports stieg.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2003)
Vertritt man den Standpunkt, daß der Sozialversicherungsträger die Erlaßentscheidung durch Verwaltungsakt zu treffen hat, so wird er bei korrektem Vorgehen auf der Grundlage des ihm bekannten Sachverhalts diese Regelung zunächst vornehmen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)