Verunglimpfungsparagraphen

  1. "Verunglimpfungsparagraphen" hat jeder Staat (in Deutschland ist es § 90 des Strafgesetzbuches), ein höherer Richter hatte die Klage zuvor abgelehnt, zur Verhandlung wird es auch jetzt kaum kommen, selbst Pamuk gibt sich gelassen. ( Quelle: Die Welt vom 02.09.2005)