Ist der beschlossene Verwaltungsakt zwar keinem einzigen der Bet. zugegangen, so liegt überhaupt kein Verwaltungsakt i. S. des Gesetzes vor, sondern handelt es sich um einen Nichtakt, der ebenso unbeachtlich ist wie ein nichtiger Verwaltungsakt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ist der beschlossene Verwaltungsakt zwar keinem einzigen der Bet. zugegangen, so liegt überhaupt kein Verwaltungsakt i. S. des Gesetzes vor, sondern handelt es sich um einen Nichtakt, der ebenso unbeachtlich ist wie ein nichtiger Verwaltungsakt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ist der beschlossene Verwaltungsakt zwar keinem einzigen der Bet. zugegangen, so liegt überhaupt kein Verwaltungsakt i. S. des Gesetzes vor, sondern handelt es sich um einen Nichtakt, der ebenso unbeachtlich ist wie ein nichtiger Verwaltungsakt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Argentinien war knapp zwölf Jahre die letzte Station des Mannes, der sechs Millionen Juden per Verwaltungsakt in den Tod getrieben hatte.
( Quelle: Welt 1996)
Nur mit dem neuen System kann die Stadt feststellen, was ein einzelner Verwaltungsakt wirklich wert ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.08.2001)
Ein politisch motivierter Verwaltungsakt, der korrekturbedürftig wäre.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die andere klassifiziert die Übertragung eines neuen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohne neue Amtsbezeichnung als einen ernennungsähnlichen Verwaltungsakt, auf den die Vorschriften für Ernennungen analog anwendbar sind (60).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nun gibt es zwar den privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt, aber umgekehrt kennt unser Recht keine Möglichkeit, durch ein Geschäft des privaten Rechts unmittelbar öffentl. Recht zu erzeugen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es ist abwegig, die gescheiterte Fusion nun durch die Hintertür einführen oder sie gar per Verwaltungsakt von oben verordnen zu wollen, wie das am Sonntag in spontaner Erregung Senatskanzleichef Volker Kähne forderte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Dies sei vor allem dann anzunehmen, wenn bei einem Verwaltungsakt (Steuerbescheid) die Umstände eine politisch-sachwidrige Motivation der DDR-Behörden nahelegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)