Bislang hatten in jedem der 181 deutschen Arbeitsämter drittelparitätisch besetzte Verwaltungsausschüsse das Sagen, also Vertreter der öffentlichen Hand, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften.
( Quelle: Die Zeit (29/2002))
Sie sitzen neben Arbeitgebern, Verwaltung und Bundeswehr in den "Arbeitskräfteausschüssen", die bei allen 146 Arbeitsämtern eingerichtet werden, voraussichtlich als Untergremien der bestehenden paritätisch besetzten Verwaltungsausschüsse.
( Quelle: TAZ 1989)