Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag eines Zuschauers ab, das ZDF auf die Ausstrahlung von Nachrichten an Stelle der Hochzeit zu verpflichten.
( Quelle: Abendblatt vom 14.05.2004)
Das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz untersagt, die Republikaner weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
( Quelle: Junge Freiheit 1998)
Das Verwaltungsgericht Mainz reagierte damit auf einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Koblenz von Juni 1995.
( Quelle: Junge Freiheit 1998)
Im ZDF war hingegen die Sendung Anfang September vom Verwaltungsgericht Mainz untersagt worden.
( Quelle: Die Welt vom 08.09.2005)