Gegen die Entscheidung ist bereits Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht worden (AZ III/1 G 2629/92).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Gießen, die eine Stadtratswahl untersagt, hat Bürgermeister Detlev Engel einen Antrag auf Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ins Stadtparlament eingebracht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2004)
Die städtische Juristin überlegte, daß ein Berufungsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof bis zu zwei Jahren dauern würde und hielt deshalb 24 Monate als Übergangsfrist für akzeptabel, wenn dafür die Klage gegen die Stadt zurückgezogen würde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Einführung der Rechtschreibreform in einem Eilverfahren gebilligt.
( Quelle: BILD 1997)
Dass man das auch sehr weit fassen kann, hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bewiesen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.03.2004)
Sieben Monate mußte er warten, bis der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Schlußstrich unter die Einwendungen und Klagen des Kornwestheimers.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Am 9. November 1973 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof erstmals, daß gemäß Paragraph 5, Absatz 4 der HGO von 1960 Bebauungspläne nichtig seien, wenn Ort und Dauer der Auslegung nicht in der Hauptsatzung festgelegt seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Noch im vergangenen Jahr hatten die Bauherren Fahrion/Schauffele betont, im "frühen Frühjahr" mit dem Bau zu beginnen, falls man vor dem Verwaltungsgerichtshof recht bekommen sollte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Gerd Hölzel von der SPD kündigte noch im Gerichtssaal an, möglicherweise beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Prozess gegen Atommüll-Zwischenlager - Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München hat am Freitag der erste von drei Prozessen gegen bayerische Atommüll-Zwischenlager begonnen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.11.2004)