Konkret geht es darum, daß die Finanzdeputation, die die Geldausgaben in der "haushaltslosen Zeit" beschloß, ein einfaches beratendes Verwaltungsgremium ist und nach der Bremer Landesverfassung keineswegs ein Parlamentsausschuß.
( Quelle: TAZ 1996)
Nach der Hessischen Gemeindeordnung verstehe sich der Magistrat nicht als ein politisches Gremium, sondern als Verwaltungsgremium.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)