Das zur Zeit übliche kameralistische Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung geht zurück auf die Kameralistik, eine im 17. und 18. Jahrhundert entwickelte Verwaltungslehre.
( Quelle: Abendblatt vom 29.12.2004)
Sie lehrt Allgemeines Verwaltungsrecht, Bau- sowie Raumordnungsrecht und Verwaltungslehre.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)