Verwaltungsmittel

  1. Etwas anderes mag gelten, wenn sich die Gemeinde hierbei Verwaltungsmittel bedient, die ausschließlich dem hoheitlichen Bereich vorbehalten sind, insb. auf öffentliche Register zurückgreift, die Dritten nicht zur Verfügung stehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)