Der Verwaltungssenat beim Bezirksgericht Magdeburg stellte fest, daß das Bundesamt für Strahlenschutz als heutiger Eigentümer trotz aller atomrechtlichen Sonderklauseln im Einigungsvertrag das Endlager nicht betreiben darf.
( Quelle: TAZ 1991)
Der Verwaltungssenat des Stadtrats genehmigte deshalb im Frühjahr einen Probebetrieb bis Ende Oktober.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)