Verwaltungssenat

  1. Der Verwaltungssenat beim Bezirksgericht Magdeburg stellte fest, daß das Bundesamt für Strahlenschutz als heutiger Eigentümer trotz aller atomrechtlichen Sonderklauseln im Einigungsvertrag das Endlager nicht betreiben darf. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Der Verwaltungssenat des Stadtrats genehmigte deshalb im Frühjahr einen Probebetrieb bis Ende Oktober. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)