Diese sind damit nicht einverstanden und wollen nach der Verwaltungsstrafe (wegen Nichtantreten) durch Pokalleiter Horst Raab Einspruch gegen diese Bestrafung einlegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
"Bei Verstoß kann dies sogar mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden", betont Krieger.
( Quelle: DIE WELT 2001)