Denn das Gericht meint, selbst hier sei der "Mindeststandard eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens" gewahrt, einschließlich eines effektiven Verwaltungsverfahrens.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Durch ein geändertes Verwaltungsverfahrens sei die Zahl der neuen Klagen damals vorübergehend vermindert worden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)