Verwendungsverbot

  1. Für Daten unbeteiligter Dritter besteht absolutes Verwendungsverbot. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.12.2001)
  2. In Deutschland soll als erstem Staat der Welt ab Ende 1994 ein umfassendes Import-, Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest gelten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)