Videorechtsübertragung

  1. Grundlage der beabsichtigten Videorechtsübertragung war ein zunächst mündlich und am 8. 12. 1981 schriftlich geschlossener Lizenzvertrag, der in § 8 folgende Gewährleistungsklausel enthält: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)