Der Grund: die Lufthansa versteuert diesen geldwerten Vorteil pauschal beim Finanzamt, ausländische Vielfliegerprogramme tun das nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.08.2002)
Noch nicht geklärt ist außerdem, in wieweit computergestützte Reservierungssysteme, Vielfliegerprogramme und Verträge von Carriern mit Reiseagenturen geändert werden müssen.
( Quelle: )