Der Rekurs gegen den Beschluß, die Inhaber der Vier-Prozent- Wandelschuldverschreibungen der insolventen Maculan Holding AG, Wien, mit einer Quote von 10 Prozent statt mit 40 Prozent abzufinden, wurde vom Oberlandesgericht Wien (OLG) abgewiesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)