Daran ändern auch die jüngsten Vignetten- und Maut-Vorschläge aus Bayern und Baden-Württemberg nichts, die nur indirekte Steuererhöhungen sind, um neue Finanzquellen für den Straßenbau zu erschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Übernimmt der Arbeitgeber Vignetten- und Mautgebühren für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin ein geldwerter Vorteil, der nicht durch die normale Dienstwagenbesteuerung abgegolten ist.
( Quelle: Handelsblatt vom 19.11.2005)