Danach gelten sowohl für den Eintritt in das europäische Vignettensystem als auch für den Austritt jeweils neunmonatige Wartezeiten.
( Quelle: Tagesschau Online vom 13.11.2003)
Ob ein ähnlicher Vorwurf auch auf das geplante Vignettensystem zutrifft, müssen die Rechtsexperten der EU herausfinden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)