Programme und Dokumente, die auf Disketten oder per elektronischer Post (E-Mail) eintreffen, sollten zunächst mit dieser Schutzsoftware auf Virenbefall überprüft werden, bevor sie installiert oder geöffnet werden.
( Quelle: )
Dabei spiele es keine Rolle, ob die Unternehmen vom Virenbefall Kenntnis hatten oder nicht.
( Quelle: Spiegel Online vom 28.05.2004)