Vize-Generalstaatsanwalt

  1. So jedenfalls lautet die Anklage, die Usbekistans Vize-Generalstaatsanwalt Anwar Nabijew zur Eröffnung des Prozesses vor dem Obersten Gericht in Taschkent verlas. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2005)