Vobis-Experte

  1. Grundsätzlich gilt: Die Garantie des Druckers erlischt nur dann, wenn die nachgefüllten Patronen den Schaden nachweislich verursacht haben oder das Nachfüllen als unsachgemäße Handhabung gewertet wird, erklärt Vobis-Experte Traude. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.02.2005)