Die Regel betreffe Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist.
( Quelle: RTL vom 19.10.2005)
Betroffen seien Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete lägen und der Kontakt von Wild- und Hausgeflügel kaum zu vermeiden sei, erklärte das Bundesverbraucherschutzministerium.
( Quelle: Spiegel Online vom 19.10.2005)
Gleichwohl beschlossen Bund und Länder am Freitag, bestimmte Risikozonen wie Flussläufe oder Vogelrastplätze zu identifizieren.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.10.2005)