Vogelrastplätze

  1. Die Regel betreffe Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist. ( Quelle: RTL vom 19.10.2005)
  2. Betroffen seien Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete lägen und der Kontakt von Wild- und Hausgeflügel kaum zu vermeiden sei, erklärte das Bundesverbraucherschutzministerium. ( Quelle: Spiegel Online vom 19.10.2005)
  3. Gleichwohl beschlossen Bund und Länder am Freitag, bestimmte Risikozonen wie Flussläufe oder Vogelrastplätze zu identifizieren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.10.2005)