Dagegen wehrte sich seinerzeit das Bayrische Justizministerium mit einer Mitteilung, in der es hieß, die Urteile des Volksgerichtshofs gegen die Geschwister Scholl und Christian Probst hätten keinen Bestand mehr.
( Quelle: Welt 1996)
Die bis zu sechs Senate des Volksgerichtshofs bestanden aus je fünf Richtern, von denen nur zwei Juristen sein mussten.
( Quelle: ZDF Heute vom 19.02.2003)