Die Begründung lautete stets: Die Volksmodjahedin (MEK) stehe auf der EU-Liste mit Gruppen, die als terroristisch gelten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.01.2005)
Mit derselben Begründung - dem Engagement für die Volksmodjahedin - wird neun Jahre später die Ausweisung der Iranerin aus Deutschland verfügt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.01.2005)
Sie verurteilten "die zunehmende Unterdrückung der Frauen" und "die Anschläge von Terroristen des Teheraner Regimes auf Angehörige der Volksmodjahedin".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)